Bau- und Architektenrecht

Es gibt viele Möglichkeiten, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Eine davon ist es, selbst ein Haus mit der Hilfe eines Architekten zu errichten, eine weitere, eine Immobilie über einen Bauträger schlüsselfertig zu erwerben.

Wir begleiten Sie von Anfang an, damit Ihr Traum kein Albtraum wird.

Wir beraten sowohl private Bauherrn als auch Bauunternehmer und Handwerker, um Streitigkeiten beim Bau auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Oftmals sind aber nicht nur Rechtsfragen sondern auch technische Fragen zu beantworten. Hierbei arbeiten wir mit Fachleuten wie z.B. Architekten und Sachverständigen zusammen, um unseren Mandanten eine kompetente Beratung anzubieten.

So beraten wir u.a. bei

  • dem Abschluss von Bauverträgen nach VOB oder BGB
  • der Abwicklung von Bauverträgen
  • dem Abschuss von Kaufverträgen
  • der richtigen Behandlung von Sachmängeln
  • dem Abschluss und der Überprüfung von Architektenverträgen 
  • der Überprüfung von Architektenabrechnungen nach der HOAI

und bei vielen Fragen mehr rund um den Erwerb und/oder die Errichtung einer Immobilie.

Auch bei der Durchführung von Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen sind Fragen aus dem Bau- und Architektenrecht oft entscheidend für das Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden.

Ihr Ansprechpartner im Bau- und Architektenrecht: Rechtsanwalt Dieter Strototte